Übertritt an die Realschule
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zur Aufnahme in die Staatliche Realschule Gemünden a. Main
Zu Ihrer Information stellen wir auch einen aktuellen Flyer zur Verfügung
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule setzt voraus, dass der Schüler
- für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist,
- mindestens den Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule nachweisen kann,
- am 30. September vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für den Bildungsweg der Realschule sind geeignet
- Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule, wenn sie im Übertrittszeugnis dieser Schule als geeignet für den Bildungsweg der Realschule oder des Gymnasiums bezeichnet sind,
- Schüler, die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben,
- Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule, denen zum Halbjahr oder am Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe 4 gestattet worden ist,
- Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, wenn sie nicht dem Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG unterliegen
Die Übertrittsmöglichkeiten:
- aus der 4. Klasse der Grundschule in die 5. Klasse der Realschule
- Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch/Mathematik/HSU werden direkt aufgenommen.
- Schülerinnen und Schüler mit dem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter im Übertrittszeugnis müssen den Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik bestehen und dabei mindestens 1 x Note 4 und 1 x Note 3 haben – bei den Noten 4 in beiden Fächern entscheidet der Elternwille.
- aus der 5. Klasse der Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule
- Geeignet für den Besuch der Realschule sind Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 aufweisen.
- Eine Voranmeldung zum Aufnahmetermin im Mai mit dem Zwischenzeugnis ist vorgesehen.
In allen anderen Fällen oder bei unsicherer Beratungslage empfehlen wir Rücksprache mit dem Schulleiter Herrn Feser und oder unserer Beratungslehrerin Frau Böpple-Filbig.
So gehen Sie vor:
Alle Schüler/innen der Jgst. 4 erhalten am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis.
Schüler/innen der Jgst. 5 der Mittelschule werden mit dem Zwischenzeugnis vorangemeldet und am Schuljahresende mit dem Jahreszeugnis fest angemeldet.
Sie benötigen für die Anmeldung:
- das Original des Übertrittszeugnisses (von Jgst. 4) oder
das Original des Zwischenzeugnisses bzw. Jahreszeugnisses (von Jgst. 5) - die Geburtsurkunde im Original (ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Nachweis über Legasthenie)
- Neu seit März 2020: Beim Übertritt an eine andere Schule ist die Masernimpfung des Kindes nachzuweisen durch:
- Nachweis über 2 Masernimpfungen (Impfpass vorlegen), oder
- Ärtzliche Bescheinigung, dass eine Immunität vorliegt, oder
- Ärztliche Bescheinigung, über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation
- Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern/die Erziehungsberechtigten.
- Mit der Anmeldung an die Schule erfolgt auch ein möglicher Antrag auf den Besuch der „Offenen Ganztagesschule“. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich rechtzeitig entscheiden, denn bis Juni sind die Schulen dazu verpflichtet, die Anmeldezahlen bekannt zu geben, damit die benötigten Gelder freigegeben werden können. Sie sollten zumindest entscheiden, ob Sie Ihr Kind zwei, drei oder vier Tage betreuen lassen möchten. Die Wochentage selbst können Sie zu Beginn des neuen Schuljahres festlegen.
Sonderregelungen:
- Das Übertrittszeugnis und ein erfolgreich abgelegter Probeunterricht gelten gemäß § 2 Abs. 5 RSO nur noch für den Übertritt an die Realschule im folgenden Schuljahr.
- Mittelschüler, die in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, sind bis spätestens 01. August anzumelden. Gleiches gilt für Schüler der Wirtschaftsschule oder des Gymnasiums. Aus organisatorischen Gründen werden jedoch rechtzeitige Voranmeldungen erbeten.
- Schüler, die sich dem Probeunterricht am Gymnasium ohne Erfolg unterzogen haben, können den Probeunterricht für die Realschule am Ferienende nachholen.
- Schüler, die den Probeunterricht am Gymnasium mit den Noten 4 in beiden Fächern nicht bestanden haben, können an der Realschule aufgenommen werden. Die Anmeldung sollte sofort nach Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgen.
- Ein Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nur noch möglich, wenn im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik 2,5 beträgt. Die Möglichkeit zum Probeunterricht in Klasse 5 entfällt.
Die Durchführung des Probeunterrichts
Der Probeunterricht wird in Bayern mit einheitlichen Aufgaben durchgeführt und dauert drei Tage. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.
In Deutsch sind folgende Aufgaben für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts vorgesehen:
- Fragen zum Textverständnis
- Schreibauftrag (erzählender Text)
- Sprachkompetenz (Fragen zur Grammatik)
- Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgabentypen abgeprüft.
In Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts folgende Teilbereiche vorgesehen:
- Formales Rechnen
- Lösen von Sachaufgaben
- Geometrie
Der Probeunterricht wird ausschließlich von Lehrkräften der Realschule durchgeführt.
Die Beobachtungen sollen vor allem folgende Bereiche berücksichtigen:
- Aufgeschlossenheit für Neues, Lerneifer
- Konzentration und Gedächtnis
- Auffassungsvermögen und Fähigkeit, logische Zusammenhänge nachzuvollziehen
- sprachliche Fertigkeiten
- Fantasie und Kreativität
- Anwendung und Transfer
- Arbeitstugenden
Die Reihenfolge sagt nichts über die Wertigkeit der einzelnen Bereiche aus.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie individuelle Fragen zur Schullaufbahn Ihres Kindes haben. Die Schulleitung und unsere Beratungslehrerin Frau Böpple-Filbig stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
gez. Th. Feser, RSD
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.realschule.bayern.de/eltern